Antrag zur Einführung des Facharztes für Notfallmedizin wurde gestellt

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Antrag zur Einführung des Facharztes für Notfallmedizin in Deutschland wurde am 15.April 2008 gestellt.

Begründung

Die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ist erforderlich, um eine qualifizierte klinische Versorgung bei medizinischen Notfällen für die Menschen in Deutschland flächendeckend sicherzustellen. Der Facharzt für Notfallmedizin arbeitet, wie in anderen Ländern auch, in den Notaufnahmen der Krankenhäuser und gewährleistet dort eine hochwertige, evidenzbasierte und kosteneffektive Notfallbehandlung. Für die Tätigkeit im Rettungsdienst ist die bisherige Zusatzweiterbildung Rettungsmedizin völlig ausreichend. Die Komplexität der zu treffenden Entscheidungen und der medizinischen Möglichkeiten ist in den Notaufnahmen wesentlich umfangreicher und wesentlich weitreichender als im Rettungsdienst, so dass diese Differenzierung angemessen ist.

Derzeit gibt es in Deutschland keinerlei geregelte Vorbereitung auf die verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit in den Notaufnahmen. Gleichzeitig stieg in den letzten Jahren das Wissen um die effektive und effiziente Behandlung in medizinischen Notfällen stark an. Die Tätigkeit in den Notaufnahmen wird gegenwärtig oft durch Assistenzärzte durchgeführt, ohne dass sie dafür geregelt vorbereitet sind. Nicht selten tragen sie ohne Supervision große Verantwortung. Dies ist unhaltbar und in anderen Ländern längst verlassen worden.

Die einzige Möglichkeit, eine qualifizierte klinische Notfallversorgung flächendeckend sicherzustellen, ist die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin.
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie haben zum Beispiel festgestellt, dass die Schwerverletztenversorgung in Deutschland inhomogen ist. Dem müssen wir zustimmen und stellen fest, dass dies auch für die Behandlung vieler anderer notfallmedizinischer Krankheitsbilder in Deutschland gilt. Dem stehen zunehmend ausgeweitete Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten gegenüber, deren effektiver und kosteneffizienter Einsatz mit großer Verantwortung abgewogen werden muss. Der Umfang des inzwischen erreichten Wissens in der Notfallmedizin, der Komplexitätsgrad der zu treffenden Entscheidungen und die weit reichenden Auswirkungen der Notfallbehandlung für die Patienten und die weitere Behandlungsbahnung, erfordern die Einführung des Facharztstatus für Notfallmedizin.

Eine Zusatzweiterbildung bildet den Umfang der klinischen Notfallmedizin nicht ab. Sie schafft zusätzlich gerade durch den fehlenden Facharztstatus medizinrechtliche Probleme. Wir sprechen uns gleichzeitig aber dafür aus, dass durch die teilweise Überlappung der Weiterbildungen zum Beispiel in Innerer Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Allgemeinmedizin, Pädiatrie und Neurologie, durch eine definierte Pflichtzeit in den Notaufnahmen ein Doppelfacharzt erworben werden kann.

Alle angelsächsischen Staaten und mehr als die Hälfte der Länder Europas, darunter Großbritannien, Italien, Spanien, Belgien, aber zum Beispiel auch Polen, Rumänien und die Türkei, haben sich zur Einführung des Facharztes für Notfallmedizin entschieden. Die European Society for Emergency Medicine EuSEM fordert in ihrer Grundsatzerklärung zur Notfallmedizin in Europa 2007 die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin auch in den noch ausstehenden Ländern Europas.
Im April 2008 verabschiedete die EuSEM das Curriculum für den Facharzt für Notfallmedizin für Europa. Die DGINA e.V. nimmt dies zum Anlass, die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin auch in Deutschland hiermit zu beantragen.


Bedarfsberechnung

Wunschgemäß dürfen wir Ihnen eine Bedarfsrechnung vorlegen. Wir gehen dabei als Beispiel von einem Bundesland, Hessen, aus und rechnen modellhaft auf die Bundesrepublik hoch:
• 6 Millionen Einwohner in Hessen
• 60 Krankenhäuser der unabdingbaren Notfallversorgung
• 115 Krankenhäuser im Krankenhausbedarfsplan
• 4 Kliniken der Zentralversorgung mit Zentraler Notaufnahme (Uni Ffm, Ffm – Höchst, OF, FD),
• 4 weitere ZNAs bei Zentralversorgern im Aufbau (HU, DA, WI, KS)


Alle Kliniken in Hessen, die im üMANV „Rote Patienten“ aufnehmen können (bereinigt um unfallchirurgische stand - alone - Kliniken), sind voraussichtlich für die Durchführung der klinischen Weiterbildung in Notfallmedizin geeignet, da sie auch das Potential für eine interdisziplinäre ZNA haben. Es handelt sich um 36 Häuser mit ca. 20.000 „Betten“ (Stand 2006), davon sind nach den Zulassungsmerkmalen und Ressourcenvorhaltungen einzustufen :

11 Kliniken - Maximalversorger
22 Kliniken – Zentralversorger
3 Kliniken – Grund- und Regelversorger

Zusammenfassend sind in Hessen von 115 Kliniken des Krankenhausbedarfsplans 60 Kliniken der „unabdingbaren Notfallversorgung“ ausgewiesen.

Von diesen 60 Kliniken sind nach den Kriterien des Hessischen ü-MANV – Registers von 2006 prospektiv nur 36 Kliniken der Maximal-, Zentral- und Regelversorgung geeignet, eine interdisziplinäre ZNA zu betreiben und in dieser nach curricularen Grundsätzen die Weiterbildung im Fach Notfallmedizin durchzuführen.

In einem ersten Schritt sollten die Leiter dieser Notaufnahmen Fachärzte für Notfallmedizin sein. In Hessen wären somit zunächst etwa 36 Fachärzte für Notfallmedizin erforderlich. Auf Deutschland hochgerechnet entspräche dies etwa 480 Fachärzten. Viele der bereits jetzt seit langem in den Notaufnahmen tätigen Ärzte könnten im Rahmen einer Übergangsregelung als Fachärzte für Notfallmedizin anerkannt werden.

In einem zweiten Schritt sollte für jede dieser Kliniken ein Basis - Team von 5 Fachärzten für Notfallmedizin in einem Übergangsverfahren weitergebildet werden, um die Strukturvoraussetzungen für einen geregelten ZNA - Betrieb zu erfüllen.

Somit besteht in Hessen bis zum Jahr 2012 ein Potential von 36 Kliniken mit einer ZNA, die insgesamt gemäß ihrem medizinisch - fachlichen Sicherstellungsauftrag („unabdingbare Notfallversorgung“) ein Kontingent an 180 Fachärzten für Notfallmedizin benötigte.

Aus unserer Sicht lassen sich die hessischen Zahlen gut auf die BRD extrapolieren, da in Hessen ca. 30% der Bevölkerung auf 60-70% der Fläche in ländlichen Gebieten lebt – wie in der Gesamt – Republik etwa auch.

Unterstellt man für die BRD für die nahe Zukunft ein Überleben von 1800 Krankenhäusern, davon ca. 800 Kliniken der „unabdingbaren Notfallversorgung“, so würde eine modellhafte Übertragung der Hessen – Zahlen eine Zahl von 480 ZNA's bundesweit ergeben, die nach DGINA – Kriterien arbeiten und als Weiterbildungseinrichtungen geeignet sind.


Damit ergibt sich ein bundesweiter Bedarf an Fachärzten für Notfallmedizin
von N = 2400 bis 2012.

Dies entspricht dem internationalen Vergleich. In Großbritannien zum Beispiel gibt es derzeit etwa 700 Fachärzte für Notfallmedizin, in den nächsten Jahren ist eine Erweiterung auf etwa 2500 Fachärzte geplant.

Die am 31. Dezember 2006 in der Bundesrepublik Deutschland auf einer Fläche von 357.050 Quadratkilometer lebenden 82.314.900 Menschen würden dann durch 480 ZNA's mit qualifizierter Notfallbehandlung versorgen. Eine ZNA würde auf einen Versorgungsbereich von ca. 171.000 Einwohnern kommen, was schon jetzt der Versorgungsrealität entspricht.

Gegenwärtig resultieren ca. 10-15.000 ZNA - Kontakte pro Jahr aus einem versorgten Einzugsgebiet von ca. 100.000 Einwohnern. Diese Kennzahl steigt schon jetzt mit deutlicher Tendenz an, sowohl in städtischen wie in ländlichen Bereichen.
So wird für den Einzugsbereich der „unabdingbaren Notfallversorgung“ der Klinikum Offenbach GmbH (300.000 Menschen) für das Jahr 2012 mit 60.000 statt bisher 35.000 Notfallkontakten innerhalb von 12 Monaten gerechnet (entsprechend einer Rate von > 20.000 ZNA-Kontakten / 100.000 Einwohner).

Diese 60.000 Patienten sollten – ab 2012 – von einem Notfallkoordinatorenteam von 5 Fachärzten für Notfallmedizin diagnostiziert und behandelt werden, die wiederum mindestens 5 weiterzubildende Ärzte in Ihrer ZNA anleiten und supervidieren.

Insgesamt ergibt sich also aus der vorgelegten Modellrechnung ein Bedarf an fachärztlich weitergebildeten Notfallmedizinern bis 2012 von N=2400 und ab dem Jahr 2012 ein zusätzlicher Bedarf von weiteren 2500 – 3000 Weiterbildungsplätzen in dann ca. 500 ZNA's in der BRD.


Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfallaufnahme DGINA e.V. wurde im Juni 2006 gegründet und hat inzwischen über 200 Mitglieder aus 160 Kliniken. Davon haben sich bereits 34 Kliniken (5 Universitätskliniken, 18 Maximalversorgungshäuser und 11 Häuser der Grund- und Regelversorgung) bereit erklärt an der Ausbildung mitzuwirken.

Nach der kürzlich zurückliegenden Einrichtung der Teilgebietsbezeichnung „Notfallmedizin“ in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern richten sich große Hoffnungen auf die qualifizierte ärztliche Besetzung von interdisziplinären Zentralen Notaufnahmen. Der Vorstand der DGINA e.V. hat nach Analyse der aktuell vorliegenden Weiterbildungscurricula aller Fachdisziplinen festgestellt, dass der ständig steigende Bedarf an Ärzten für die Tätigkeit in Interdisziplinären Zentralen Notaufnahmen weder durch diesen Weiterbildungsgang


„Notfallmedizin“ noch durch irgendeine andere traditionelle Weiterbildung in der bisher vorliegenden Form gedeckt werden kann.


Das Curriculum für den Facharzt für Notfallmedizin wurde von der EuSEM (European Society for Emergency Medicine) und der UEMS (Union Européenne des Médicins Spécialistes) international und europaweit anerkannt vereinbart und durch die DGINA e.V. für Deutschland angepasst.


gezeichnet
Vorstand der DGINA e.V.


Dr. B. Hogan
(Präsidentin)

Dr. R. Schäfer
(Stellvertr. Vorsitzender)

 Dr. T. Fleischmann
(Schriftführer)

Dr. P. Petersen
(Schatzmeister)

 


 

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Antrag zur Einführung des Facharztes für Notfallmedizin in Deutschland

lhr Schreiben vom 15.04.2008


Sehr geehrte Frau Dr. Hogan,

vielen Dank für lhr Schreiben an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Herrn Professor Hoppe, der uns gebeten hat, lhr Schreiben mit einem Antrag zur Einführung eines Facharztes für Notfallmedizin in Deutschland zu beantworten.

Die Bundesärztekammer nimmt den o. g. Antrag gern entgegen. Anträge zur Einführung neuer Facharztbezeichnungen in die (Muster-)Weiterbildungsordnung in Deutschland werden zunächst in den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer beraten und ggf. anschließend dem Vorstand der Bundesärztekamm er zur BeschIussfassung vorgelegt.
Die Einführung neuer Gebiete und/oder Bezeichnungen in die (Muster-)Weiterbildungsordnung muss vom Deutschen Arztetag beschlossen werden.
Der oben dargestellte Beratungsablauf wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. lhr Antrag kann frühestens auf dem Deutschen Arztetag 2009 beraten werden.
Sollten sich bezüglich lhres Antrages weitere Fragen bzw. Gesprächsbedarf ergeben, werden wir uns mit lhnen in Verbindung setzen. Über das Ergebnis der Beratungen werden wir Sie unaufgefordert unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Ulrike Pantzer
Referentin
Dezernat2
Bundesärztekammer
 

veröffentlicht am Mar 10 2009 um 19:50
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