Veranstaltungen der DGINA Akademie als Teil der DGINA Services
Für die Teilnahme an unseren Seminaren gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen, soweit diese dem Vertrag wirksam zu Grunde gelegt wurden.
Bitte melden Sie sich per Email oder per Fax mit dem Anmeldeformular an. Mit der Anmeldung, welche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt, erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß §§ 13-20 des Bundesdatenschutzgesetzes. Ihr Name und Ihre Anschrift erscheinen auf einer Teilnehmerliste, die Bestandteil der Seminarunterlagen ist. Dieser Veröffentlichung können Sie auf dem Anmeldeformular widersprechen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung, in der Regel durch übersendung der Buchungsbestätigung durch die DGINA Services, zustande.
Die durch die DGINA Services geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Seminarausschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht durch die DGINA Services wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Seminars nicht beeinträchtigen.
Insbesondere behält sich die DGINA Services vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung des Dozenten aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) einen Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.
Die für das Seminar vertraglich vereinbarten Kursgebühren sind nach Rechnungserhalt bis 10 Tage vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung durch die DGINA Services erfolgt rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor Seminarbeginn, wenn feststeht, dass das Seminar nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug, behält sich die DGINA Services vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des § 5 belastet werden.
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Seminarbuchung zurücktreten.
Bis 14 Tage vor dem Seminartermin ist der Rücktritt kostenlos möglich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DGINA Services.
Erfolgt der Rücktritt erst nach diesem Zeitpunkt, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der gesamten Kursgebühr verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme.
Sie können jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, der in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrags eintritt. In diesem Fall haften der Ersatzteilnehmer und Sie als Gesamtschuldner für die Kursgebühren. Für eine Umbuchung ab 14 Tage vor Seminarbeginn stellt die DGINA Services eine Verwaltungspauschale von 30 € in Rechnung.
Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Die DGINA Services bzw. die beauftragten Referenten stellen den Teilnehmern Seminarunterlagen zur Verfügung. Diese sind geistiges Eigentum des jeweiligen Herausgebers und dürfen nur mit dessen Genehmigung vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden.
Die DGINA Services behält sich vor, das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl, auf die in der Seminarausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde, bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die DGINA Services ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Bereits bezahlte Kursgebühren erstattet die DGINA Services unverzüglich zurück. Die DGINA Services haftet in diesem Fall nicht für bereits gebuchte Beförderungs- und übernachtungsleistungen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Buchung.
Die DGINA Services haftet für bei Ihnen verursachte Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstige Schäden, soweit sie von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die DGINA Services haftet nicht für von Ihnen zu dem Seminar mitgebrachte persönliche Gegenstände, die Ihnen während des Seminars abhandenkommen oder beschädigt werden, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde durch die DGINA Services oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der DGINA Services in Düsseldorf.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.