Nach dem G-BA Beschluss vom 6.7.2023 stellen sich viele Fragen.
Was für Auswirkungen wird der Beschluss zum Ersteinschätzungsverfahren (§ 120 Absatz 3b SGB V) auf die Notfallversorgung der Krankenhäuser haben?
Wie sehen die Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren aus?
Wir werden die Richtlinie in den Entwicklungskontext einordnen, vorstellen und die Implikationen besprechen.
Wir laden Sie ein, mitzudiskutieren!
Alle weiteren Informationen zu Referenten und zur Anmeldung finden Sie unter: https://notfall-campus.de/hilfesuchende/