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Berlin. DGINA begrüßt heutige Entscheidung des Bundestags

26. Mai 2023

Weiterleitung von Hilfesuchenden in Notaufnahmen: DGINA begrüßt heutige Entscheidung des Bundestags 

Freitag, 26. Mai 2023


Berlin – Patienten, die eine Notaufnahme aufsuchen, sollen zukünftig doch nicht automatisiert an Niedergelassene weitergeleitet werden, falls bei ihnen nach Ersteinschätzung mittels einer Software kein dringender Behandlungsbedarf festgestellt wird. Das hat der Deutsche Bundestag heute im Rahmen eines Änderungsantrages zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. 

„Wir haben gemeinsam mit anderen notfallmedizinischen Fachgesellschaften wiederholt darauf hingewiesen, dass es derzeit kein validiertes Ersteinschätzungssystem gibt, das wissenschaftlich nachgewiesen eine sichere Weiterleitung von Patienten ermöglicht“, sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) Martin Pin. Diesem Umstand habe der Gesetzgeber nun Rechnung getragen.

Der heute beschlossene Änderungsantrag betrifft den §120 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen regelt. Darin war der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ursprünglich aufgefordert worden, bis zum 30. Juni 2023 eine Richtlinie zur Ersteinschätzung und Weiterleitung von Hilfesuchenden in Notaufnahmen zu erlassen. Die DGINA hatte in der Vergangenheit mehrfach Pläne kritisiert, wonach die Patienten mittels einer Software ersteingeschätzt und im Falle einer festgestellten niedrigen Dringlichkeit automatisiert auch an weiter entfernte Arztpraxen verwiesen werden sollten. Mit der heutigen Änderung können die Betroffenen nach der standardisierten Ersteinschätzung ausschließlich an Notdienstpraxen in unmittelbarer Nähe der Notaufnahmen weitergeleitet werden.

„Die DGINA begrüßt diese Änderung, da damit eine mögliche Patientengefährdung abgewendet wird“, so Pin. Patienten könnten aber selbstverständlich auf eigenen Wunsch zu einem Vertragsarzt bzw. einer Vertragsärztin weitergeleitet werden, nachdem sie im Krankenhaus notfallmedizinisch begutachtet wurden. Die DGINA unterstützt ebenfalls Projekte, die – begleitet von wissenschaftlichen Studien – die Effektivität einer automatisierten Weiterleitung prüfen.

Ungeachtet der heutigen Entscheidung fordert die DGINA zukünftig eine effektivere Patientensteuerung im Notfall. Deshalb unterstützt sie die frühzeitige zielgerichtete Steuerung über eine Integrierte Leitstelle für möglichst alle Patienten – wie sie auch die Regierungskommission in ihrer 4. Stellungnahme empfiehlt. 

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  • Veröffentlicht: 26. Mai 2023

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