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Berlin. DGINA fordert Nachbesserungen bei geplanter Reform der Notfallversorgung

06. November 2024

DGINA fordert Nachbesserungen bei geplanter Reform der Notfallversorgung

Mittwoch, 6. November 2024

Berlin. Vor der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum geplanten Notfallgesetz hat die die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin begrüßt sie zahlreiche Aspekte des Gesetzesentwurfs, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen. Positiv bewertet die Fachgesellschaft das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung durch ein Gesundheitsleitsystem sowie die geplante Reform des Rettungsdienstes. Bei der Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ) hält die DGINA allerdings konkrete Änderungen für nötig. Zudem plädiert sie für die Einrichtung eines Notfallregisters. 

Integrierte Notfallzentren (INZ)

Offene Fragen gibt es nach Ansicht der DGINA bei der Standortplanung und der Finanzierung der INZ. „Um die Notfallversorgung sowohl in ländlichen Gebieten als auch in urbanen Regionen sicherzustellen, ist die Erreichbarkeit anhand der Fahrzeiten als alleinige Planungsgrundlage nicht ausreichend.“, sagt Christian Wrede, Vizepräsident der DGINA. Die DGINA fordert, pro 250.000 Einwohner mindestens ein INZ vorzusehen.

Da Notfallpatienten zukünftig vor allem in die INZ geleitet werden sollen, rechnet die Fachgesellschaft mit einer Zunahme der Patientenzahlen an den jeweiligen Standorten. „Wir benötigen  Zusatzinvestitionen in das Personal und in die Infrastruktur der betroffenen Notfallkliniken“ betont Harald Dormann, Vizepräsident der DGINA.

Notfallregister

Die DGINA spricht sich für die Einrichtung eines Notfallregisters aus, das alle wesentlichen Patientenkontakte im Notfall erfasst. Ein solches Register müsse die Wege von der ersten Kontaktaufnahme bei der 116 117, der Gesundheitsleitstelle, über die Rettungsdienste und Integrierten Notfallzentren (INZ) bis zur möglichen stationären Behandlung oder Entlassung umfassend dokumentieren. Dabei sollten auch die Dringlichkeit und die empfohlene Versorgungsstufe der Patienten strukturiert erfasst werden. Diese Daten sollen nach Ansicht der DGINA im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammengeführt und anonymisiert ausgewertet werden. „Die Etablierung dieses Registers ist unbedingt erforderlich, damit die Effekte und die Wirksamkeit der Reform abgebildet werden und eine Steuerung erfolgen kann.“, fordert Martin Pin, Präsident der DGINA.

Kontakt:

Dr. Caroline Mayer

Pressesprecherin DGINA e.V.

Mobil 0177-6233876

E-Mail:

Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V.
Geschäftsstelle: Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin
Sitz: Hamburg – Vereinsregister: Amtsgericht Hamburg, VR 19359

Die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) ist eine medizinische Fachgesellschaft, die sich insbesondere für die Weiterentwicklung der Notfallmedizin und -pflege einsetzt. Sie sieht die Notfallmedizin als eine klinische Disziplin, die hauptsächlich in den Notaufnahmen betrieben wird, aber auch die präklinische Notfall-, die Katastrophen- und die Akutmedizin umfasst. Vereinsziele sind vor allem die Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung für Patienten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Notfallmedizin .

Information

  • Veröffentlicht: 06. November 2024

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