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Berlin. DGINA begrüßt Referententwurf zur Notfallreform, fordert aber Nachbesserungen

13. Juni 2024

PRESSEMITTEILUNG

Notfallreform: DGINA begrüßt Referententwurf, fordert aber Nachbesserungen

Donnerstag, 13. Juni 2024

Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) beurteilt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als Schritt in die richtige Richtung. „Insbesondere die geplanten Akutleitstellen mit verbindlichen Erreichbarkeiten und zeitnahen Vermittlungsfristen von Akutterminen bei Vertragsärzten könnten die Notaufnahmen tatsächlich entlasten“, sagt DGINA-Präsident Martin Pin.

Auch die Vorschläge zu telemedizinischen Serviceangeboten, zur Förderung von Hausbesuchsdiensten sowie den Plan, Integrierte Notfallzentren (INZ) und Kinder-Notfallzentren (KINZ) an Krankenhäusern flächendeckend einzurichten, unterstützt die DGINA. Dabei müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Planungsregionen länderübergreifend festgelegt werden und geographische Herausforderungen berücksichtigt werden, erklärt Pin.

Bei anderen Punkten des Entwurfs fordert die DGINA dagegen Nachbesserungen. Den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine Richtlinie zur Ersteinschätzung zu erstellen, hat die Fachgesellschaft bereits mehrfach kritisiert. „Kein Ersteinschätzungs-System kann bisher eine sichere automatisierte Weiterleitung von Patienten gewährleisten“, sagt der DGINA-Präsident und ergänzt: „Hilfesuchende, die mit einem dringenden Anliegen in ein INZ kommen, sollen auch im INZ behandelt werden". Wenn Akutpatienten weitergeleitet werden, beispielsweise an eine Kooperationspraxis, muss sichergestellt werden, dass diese Praxis an oder in unmittelbarer Nähe der Notfallklinik ist und innerhalb von 24 Stunden einen Termin anbieten kann.“ 

Die DGINA gibt zudem zu bedenken, das Teile der Reform zu einer stärkeren Beanspruchung von Kliniken führen könnten, die dafür strukturell nicht eingerichtet sind. „Die Patientenströme werden sich ändern, wenn die Notaufnahmen in die Sicherstellung der Akutversorgung eingebunden werden und die INZ nur an bestimmten  Standorten sind“, prognostiziert DGINA-Vize Prof. Dr. Harald Dormann. Die DGINA fordert daher eine Finanzierung der Maßnahmen, die die entsprechenden Kliniken ergreifen müssen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Um die Auswirkungen und die Effektivität der Reform zu überprüfen, spricht sich die DGINA zudem für ein bundesweites Register aus, das sektorenübergreifende Patientenpfade abbildet. Außerdem erinnert die Fachgesellschaft an die geplante Reform des Rettungsdienstes. „Die Vorschläge der Regierungskommission zum Notfallversorgungsregister und zur Reform des Rettungsdienstes müssen jetzt dringend umgesetzt werden. Sonst bleibt die Notfallreform unvollständig“, erklärt Martin Pin.

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  • Veröffentlicht: 13. Juni 2024

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