Die relevanten Notfallmedizinischen Fachgesellschaften unterstützen die neuen G-BA Vorgaben zur Stufung der Notfallversorgung und fordern das BMG zur Freigabe der Richtlinie auf
Der G-BA-Beschluss vom 20. November 2025 befindet sich seit der Beschlussfassung in der aufsichtsrechtlichen Prüfung des BMG. Die Tragenden Gründe sind immer noch nicht öffentlich und liegen ausschließlich dem BMG vor. Nun hat das BMG mit Schreiben vom 2. April 2026 die Prüffrist unterbrochen (das Deutsche Ärzteblatt hat dazu vor Kurzem berichtet).
In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich nun die drei großen notfallmedizinischen Fachgesellschaften DGINA, DIVI und DGIIN an das BMG.
Die Fachgesellschaften befürchten, dass bestimmte Interessensgruppen aus wirtschaftlichen Motiven eine Absenkung der bereits seit 2018 bestehenden Anforderungen an die notfallmedizinische Versorgung in den Zentralen Notaufnahmen erreichen wollen. Eine solche Reduzierung würde einen Rückschritt bedeuten - nicht nur für die Patientensicherheit sondern auch für die gesamte notfallmedizinische Versorgung in den Notaufnahmen.
Sie fordern das BMG auf, die G-BA Richtlinie nach Beantwortung der Detailfragen freizugeben.