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DGINA Stellungnahme zum Referentenentwurf Notfallreformgesetz

05. Dezember 2025

Berlin 04.12.2025

DGINA Vorbemerkungen zur Stellungnahme „Referentenentwurf Notfallreformgesetz“

Die DGINA unterstützt die geplante Reform der Notfall- und Akutversorgung ausdrücklich und betrachtet sie als längst überfälligen Schritt hin zu einer modernen, sektorenübergreifend abgestimmten und patientenzentrierten Notfallversorgung. Viele der vorgesehenen Gesetzesmaßnahmen adressieren die Versorgungsrealitäten und schaffen strukturellen Voraussetzungen für ein leistungsfähiges, zukunftssicheres System der Notfallversorgung der Bevölkerung.

Gleichzeitig möchte die DGINA auf wichtige Aspekte hinweisen, die für eine erfolgreiche Umsetzung weiter präzisiert oder ergänzt werden sollten.

  • Einheitliche und kostendeckende Vergütung ambulanter Notfälle
    Die unzureichende Finanzierung komplexer ambulanter Notfälle führt seit Jahren zu strukturellen Fehlanreizen. Eine realistische und kostendeckende Vergütung ist notwendig, um eine sachgerechte Behandlung zu ermöglichen und unnötige stationäre Aufnahmen zu vermeiden. Da solche Fälle in allen Notaufnahmen auftreten, muss eine einheitliche Vergütung systemweit, d.h. auch in Notaufnahmen ohne INZ, gelten. Die Vergütung muss im stationären Vergütungssystem verankert sein.

  • Definition Sicherstellungsauftragund Einrichtung INZ
    Die DGINA unterstützt ausdrücklich, dass der Sicherstellungsauftrag der KV im Rahmen der Reform definiert wird, einschließlich der Einbindung von INZ und KINZ sowie des 24/7 erreichbaren delegierbaren ärztlichen Beratungs- und Besuchsdienstes. Eine verpflichtende Kontaktaufnahme über die Akutleitstelle wird als zentraler Baustein gesehen, um Patienten in geeignete Versorgungsstrukturen zu leiten und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Akzeptanz der Versicherten wird allerdings nur erreicht, wenn für die Versicherten ein deutlicher Mehrwert erwächst.

  • Standortplanung der INZ – Stärkung der Länderkompetenz
    Die Wahl der INZ-Standorte hat weitreichende Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft. Daher spricht sich die DGINA dafür aus, die Planung stärker an die Krankenhausplanungsbehörden der Länder anzubinden. Dies würde eine bedarfsgerechtere Steuerung ermöglichen und wirtschaftlich motivierte Einzelentscheidungen begrenzen.

  • Kriterien für eine bedarfsgerechte INZ-Verteilung
    Die DGINA begrüßt die angestrebte 30-Minuten-Erreichbarkeit, wir warnen jedoch vor Überlastungen in dicht besiedelten urbanen Regionen. Der im Referentenentwurf bereits vorgesehene Bevölkerungsbezug muss jedoch mit einer konkreten Angabe versehen werden, um nicht (mindestens ein INZ pro 250.000 Einwohner) und die Berücksichtigung leistungsfähiger Krankenhäuser mit hoher Notfallstufe. 

  • Reform des Rettungsdienstes
    Die DGINA begrüßt die Definition der Notfallrettung mit Notfallmanagement, notfallmedizinischer Versorgung und Notfalltransport sowie die damit verbundenen Vergütung über die Kassen. Auch die Einrichtung eines Gremiums zur Festlegung von Rahmenempfehlung für die Notfallrettung wird positiv gesehen.

  • Qualitätssicherung durch sektorenübergreifendes Notfallregister
    Das Qualitätsmanagement für den Bereich der Akutleitstelle, des INZ und der Notfallrettung sind streng nach Sektoren getrennt und erlaubt keinen Aufschluss über die Patientenwege im Notfall. Hierdurch sind auch die Effekte der Reform nicht messbar und Möglichkeiten einer Nachsteuerung sind erschwert. Die DGINA fordert daher dringend die Einrichtung eines sektorenübergreifenden Notfallregisters, dessen Daten auch Bundes- und Landesbehörden und Forschungsinstitutionen offenstehen.

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der DGINA zum Notfallreformgesetz 04.12.2025

 

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  • Veröffentlicht: 05. Dezember 2025

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