DGINA und DIVI geben gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf KHVVG ab
Stellungnahme der DGINA und der DIVI zum Referentenentwurf des KHVVG
Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) begrüßen die Initiative zur Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland und haben daher den Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mit Interesse zur Kenntnis genommen. Dieser sieht eine differenziertere Planung und Vergütung von stationär erbrachten medizinischen Leistungen in Leistungsgruppen vor. Durch die Finanzierung von Vorhaltung soll die starke Abhängigkeit der Krankenhäuser von der Anzahl der behandelten Fälle reduziert werden.
Aus Sicht der DIVI und der DGINA ist insbesondere die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin als eine von fünf ergänzenden Leistungsgruppen zusätzlich zur bisherigen NRW-Einteilung zu begrüßen. Dies dokumentiert, dass von Seiten des Gesetzgebers klar erkannt wurde, dass eine an der Notfallversorgung ausgerichtete Krankenhausplanung und –finanzierung, die den Vorhaltekosten für die Versorgungsnotwendigkeiten der Notfallpatienten Rechnung trägt, eine solide gesetzgeberische Grundlage braucht. Allerdings ist die Umsetzung in eine vergütungsrelevante Klassifikation im Fall der klinischen Akut- und Notfallmedizin nicht trivial. Umso wichtiger erscheint es daher, erneut auf die aus Sicht der Fachgesellschaften notwendigen Struktur- und Qualitätsmerkmale einer gestuften Notfallversorgung im Krankenhaus hinzuweisen.
Anforderungen DGINA/DIVI an die Leistungsgruppe. Die notfallmedizinischen Fachgesellschaften DGINA und DIVI haben die personellen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe Notfallmedizin bereits 2023 gemeinsam definiert. Diese Anforderungen legen die vorzuhaltende Qualifikation und Anzahl von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften in Abhängigkeit von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten sowie der Notfallversorgungsstufen fest. Weiterhin geben sie Empfehlungen zur technisch räumlichen Ausstattung in der jeweiligen Stufe der stationären Notfallversorgung (Anlage 1). Die notfallmedizinischen Fachgesellschaften fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Vorschläge der DIVI und der DGINA bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Vorgaben für die Leistungsgruppe 65 Notfallmedizin zu berücksichtigen.
Personal-Anforderungen Leistungsgruppe Notfallmedizin. Die vom BMG vorgeschlagenen fünf Fachärzte in der Notfallabteilung stellen das Minimum der Personalanforderungen dar. Von diesen fünf Fachärzten sollen drei Fachärzte mit der “Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin” verfügbar sein. Zum jetzigen Zeitpunkt und auch in naher Zukunft sind diese noch nicht flächendeckend vorhanden. Daher schlagen die Fachgesellschaften vor, dass zur Sicherstellung der Verfügbarkeit auch in Weiterbildung zur Zusatzweiterbildung “Klinische Akut und Notfallmedizin” befindliche Fachärzte in einer zeitlich befristeten Übergangsregelung einbezogen werden können. Unberührt hiervon bleibt die in der GBA-Richtlinie bestehende Festlegung, dass die Leitung der Notaufnahme über die Zusatzweiterbildung verfügen muss.
Finanzielle Kalkulationsgrundlagen. Die Fachgesellschaften empfehlen nicht zuletzt unter klassifikatorischen Aspekten die Einführung eines “Fachabteilungsschlüssels Notfallmedizin”. Hierdurch könnten valide Daten zu Notfallbehandlungen in den Notaufnahmen transparent erfasst werden und so eine Kalkulation durch das InEK ermöglichen. Die Fachgesellschaften stehen gerne bereit, bei der weiteren Ausgestaltung der Leistungsgruppe Notfallmedizin durch das InEK, beratend mitzuwirken.
G-BA-Stufen und Leistungsgruppe Notfallmedizin. Die Einführung von Leistungsgruppen einschließlich der Leistungsgruppe Notfallmedizin macht eine Anpassung der Richtlinie des G-BA zur Stufung der Notfallversorgung erforderlich, da in der aktuellen Richtlinie des G-BA die Stufung der Notfallversorgung nach Fachabteilungen und nicht nach Leistungsgruppen vorgenommen wird. Zudem müssen personelle und strukturelle Anforderungen in der Leistungsgruppe Notfallmedizin und in der G-BA Richtlinie aufeinander abgestimmt sein. Konkrete und verbindliche personelle sowie strukturelle Vorgaben für die Notfallabteilungen sind wichtig und notwendig, damit die finanziellen Mittel gezielt für eine Stärkung der medizinischen Versorgung in diesen Abteilungen genutzt werden.
Die Finanzierung der Notaufnahmen muss kostendeckend sein, eine Erhöhung des Zuschlags für die Teilnahme an der gestuften Notfallversorgung um 10% ist nicht ausreichend.
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- Veröffentlicht: 29. April 2024