Offener Brief zur Gesundheitspolitik: Leistungsgruppe Notfallmedizin erforderlich für Resilienz und Qualität der Notfallversorgung
An die Mitglieder der Hauptverhandlungsgruppe
An die Mitglieder der Arbeitsgruppe 6 “Gesundheit und Pflege”
Nichtberücksichtigung der Leistungsgruppe 65 in der Krankenhausplanung im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen
- Leistungsgruppe Notfallmedizin erforderlich für Resilienz und Qualität der Notfallversorgung -
Die Deutsche Gesellschaft für Notfall- und Akutmedizin (DGINA) als größte notfallmedizinische Fachgesellschaft in Deutschland fordert die Beibehaltung und sofortige Umsetzung der Leistungsgruppe (LG) 65 „Notfallmedizin“.
Wir halten die Nichtberücksichtigung der LG 65 in Anbetracht der gesundheitspolitischen und gesamtpolitischen Situation für einen schwerwiegenden Fehler.
- Die Notfallabteilungen der Krankenhäuser sind Kernbestandteil der Daseinsfürsorge für alle Menschen mit einer akuten Gesundheitsstörung. Die Bevölkerung erwartet von der Politik einen besonderen Fokus auf diesen Versorgungsbereich.
- Ohne strukturelle Qualitätsvorgaben für die Notfallmedizin, wie sie in der Charakterisierung einer Leistungsgruppe hinterlegt sind, ist eine qualitative Schwächung der Notfallmedizin, die eigentlich einer Stärkung bedarf, und eine Patientengefährdung zu befürchten. Die meisten Kliniken werden die notwendigen Strukturverbesserungen, aufgrund der nicht ausreichenden Refinanzierung der Fälle, nicht aus eigenem Antrieb vornehmen.
- Schon jetzt führt die Notwendigkeit der Umstrukturierung im Gesundheitswesen dazu, dass Ressourcen verschoben und Versorgungsprozesse massiv verändert werden. Die daraus resultierende Konzentration der Notfallversorgung muss infrastrukturell begleitet werden, um den Belastungen standzuhalten. Dies ist auch durch die geplante Notfallreform nicht abgebildet.
- Der demographische Wandel in der Bevölkerung, der auch die im Gesundheitswesen Beschäftigten betrifft, wird zukünftig zu einer steigenden Auslastung von Notaufnahmen und Notfallkliniken führen, die bereits seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten.
- Notaufnahmen stellen zusammen mit dem Rettungsdienst in der Katastrophenmedizin stets den primären Anlaufpunkt und die primäre Organisationsstruktur dar. Sie sind damit Garanten des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes bei der Bewältigung eines Massenanfalls von zivilen und nicht-zivilen Verletzten im Verteidigungs- oder Bündnisfall, bei extremen Wetterereignissen oder einer Pandemie. Eine Resilienz dieser Strukturen ist nur möglich, wenn diese auch in der regulären Versorgung bedarfsgerecht aufgestellt sind.
Die im KHVVG beschriebene Leistungsgruppe 65 Notfallmedizin schafft die strukturellen und personellen Grundvoraussetzungen zur Stärkung der Notfallmedizin und Herstellung einer resilienten Notfallversorgung. Aus Sicht der Fachgesellschaft ist die Umsetzung der Leistungsgruppe 65, mit entsprechenden Übergangsfristen, für alle Notfallkliniken im Rahmen des KHVVG realisierbar.
Die Politik muss jetzt tätig werden, damit diese Maßnahmen rechtzeitig ihre Wirksamkeit entfalten können und wir vorbereitet sind. Ein Abwarten wäre fahrlässig.
Hier der "Offene Brief der DGINA zur Leistungsgruppe Notfallmedizin" zum Download.
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- Veröffentlicht: 01. April 2025