Nach DGINA-Kritik: Gesundheitsministerium beanstandet Ersteinschätzungsrichtlinie des G-BA
PRESSEMITTEILUNG
Nach DGINA-Kritik: Gesundheitsministerium beanstandet Ersteinschätzungsrichtlinie des G-BA
Berlin. Am 6. Juli hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von „Hilfesuchenden“ in Notaufnahmen definiert. Die Vorgaben sollten ab Juni 2024 gelten. Nach Kritik verschiedener Fachgesellschaften hat das Bundesgesundheitsministerium am 12. September reagiert: Die Richtlinie wurde seitens des Ministeriums beanstandet. Damit wird sie vorerst nicht wirksam.
Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) begrüßt diese Intervention. Die Fachgesellschaft hatte bereits im Juli Nachbesserungen an der Richtlinie gefordert und eine ausführliche Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Beschlusses veröffentlicht.
Darin warnt sie vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere aufgrund der Verpflichtung zur Weiterleitung von Patient:innen mit Hilfe eines digitalen Assistenzsystems , das ab März 2025 eingesetzt werden soll.„Bislang existiert keines der (…) geforderten digitalen Ersteinschätzungsinstrumente, die die Mindestanforderungen (…) erfüllen und dies durch eine wissenschaftliche Evaluation nachweisen konnten“, schreiben die Autor:innen der Stellungnahme.
„Wie auch die DGINA sieht das Bundesgesundheitsministerium die Patientensicherheit durch die Richtlinie des G-BA gefährdet“, sagt Martin Pin, Präsident der DGINA. „Das Eingreifen des Ministerium ermöglicht jetzt, Lösungen für eine wirklich gelungene Patientensteuerung zu finden – nämlich vor der Klinik durch einen verpflichtenden telefonischen Erstkontakt mit einer Leitstelle“, ergänzt Pin. Hilfesuchende, die nach einer telefonischen Beratung durch die Leitstelle eine Klinik aufsuchen oder mit dem Rettungsdienst eingeliefert werden, sind Notfallpatient:innen und sollten innerhalb des Krankenhauses eine angemessene und soweit möglich, abschließende medizinische Versorgung erhalten, erklärt der DGINA Präsident. Die DGINA unterstütze die Initiativen der Neuordnung der Notfallversorgung, die genau dies erreichen wollen.
Lesen Sie hier die Gründe für die Beanstandung im Schreiben des BMG
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- Veröffentlicht: 13. September 2023