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DGINA fordert: Notfallpflege hat ein Recht auf CORONA-Bonus!

  • 12. April 2022 |
  • Allgemeines
DGINA fordert: Notfallpflege hat ein Recht auf CORONA-Bonus!

Gesetzesentwurf wird derzeit abgestimmt 

In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (Pflegebonusgesetz) sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen als Anerkennung für die besonderen Leistungen der Pflegenden während der SARS-CoV-2-Pandemie  eingesetzt werden. Im Gesetzesentwurf berücksichtigt sind dabei jedoch nur Pflegekräfte auf bettenführenden Stationen und A/I-Pflegende von Intensivstationen. Machen wir uns nichts vor, es geht hier nicht um eine finanzielle Zuwendung oder um eine Bezahlung der Aufwendungen. Es geht hierbei vielmehr um die Anerkennung und  Wertschätzung der Leistung und des Einsatzes unserer Pflegenden in den Notaufnahmen Deutschlands!

Die Notfallpflegenden sind unbegründet von der Prämienzahlung ausgenommen

Die Notaufnahmen in Deutschland haben eine erhebliche Last getragen. Hier wurden stationäre und ambulante an Covid-19 erkrankte Patient*innen initial diagnostiziert und behandelt. Hier wurden die Entscheidungen getroffen, welche an COVID-19 erkrankte Patient*innen auf die Intensivstation aufgenommen werden müssen, welche Patient*innen auf die Normalstation und welche ambulant versorgt werden können. Während sich in den Notaufnahmen die Patient*innen häufig mit unklarem Infektionstatuts vorstellten, so war der der Infektionsstatus durch die in den Notaufnahmen durchgeführte Diagnostik der stationären Patient*innen bekannt. Besonders Zeiten hoher Inzidenzen intensivpflichtiger Patienten mit Überlastung der Intensivstationen haben dazu geführt, dass intensivpflichtige Notfallpatient*innen nach der Aufnahme in den Notaufnahmen nicht zügig weiterverlegt werden konnten. Deswegen musste die in den Notaufnahmen begonnene Intensivtherapie oft über längere Phasen in der Notaufnahme fortgeführt werden. Diese länger andauernde intensivpflegerische Versorgung und intensivmedizinische Therapie – einschließlich Beatmungstherapien – zur verlässlichen Aufrechterhaltung der Notfallversorgung stellte eine besonders belastende Herausforderung dar.

Die professionelle Arbeit der Notaufnahmen an der Spitze der Versorgungskette von COVID-19 Patient*innen hat eine weitergehende Belastung und Überlastung der Intensivmedizin vermieden

Dabei arbeiteten die Mitarbeiter*innen meist unter Vollschutz und erschwerten Bedingungen. Viele von ihnen haben in den Hoch-Zeiten der Pandemie mit kritischer Personalknappheit sogar trotz eigener Infektion weitergearbeitet – oftmals bis zur körperlichen Erschöpfung – auch um die Notfallversorgung von nicht an COVID-19 erkrankten Notfallpatient*innen aufrecht zu halten. Nach dem Auslaufen der pandemischen Lage in Deutschland werden sie weiterhin an der Spitze der Versorgungskette arbeiten und weiterhin höhere Schutzmaßnahmen ertragen müssen, zumindest bis der Infektionsstatus der Notfallpatient*innen geklärt ist.

Der Vorstand der DGINA e.V. tut alles dafür, diese Ungerechtigkeit zu Gehör zu bringen und eine Änderung des Gesetzentwurfes einzufordern!

Eine DGINA Stellungnahme an das Bundesministerium (BMG) ist bereits erfolgt. Es werden weitere Gremien informiert und auf diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht. Wir halten Sie auf dem Laufenden!