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ERSTER TARIFVERTRAG MIT PERSONALMINDESTMENGEN FÜR BERLINER NOTAUFNAHMEN

  • 26. April 2022 |
  • Vorstand

Erster Tarifvertrag mit Personalmindestmengen für Berliner Notaufnahmen

Eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung ohne eine angemessene Pflegebesetzung ist nicht möglich. Die DGINA hat daher in 2019 gemeinsam mit anderen notfallmedizinischen Fachgesellschaften Empfehlungen zur pflegerischen Mindestbesetzung von Klinischen Notfallzentren Link zum Artikel (Springer) veröffentlicht und in den Stellungnahmen zu Pflegepersonaluntergrenzen das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, Notfallabteilungen als pflegesensitive Bereiche anzuerkennen und die publizierte Mindestbesetzung in der Verordnung zu verankern Link zu DGINA Stellungnahme zu PPUG 2021

Auf Basis dieser Empfehlungen sind im Rahmen der Tarifverhandlungen mit dem Vivantes-Konzern in Berlin erstmals Personalmindestbesetzungen in den Notaufnahmen vertraglich festgeschrieben worden. Die Personalausstattung soll mindestens ein:e Vollzeitbeschäftigte:r pro 1025 abgerechneten Fällen / Jahr, die Leitungskraft und Personal zur Gewährleistung einer 1:4 Besetzung auf der Beobachtungsstation umfassen. Weitere Festlegungen, z.B. erforderliche Qualifikationen, finden sich in der Anlage zum Tarifvertrag (https://berliner-krankenhausbewegung.de/wp-content/uploads/2022/02/20220118TV-Pro-Personal-Vivantes-inkl-Anlagen-unterzeichnet.pdf)

Die DGINA begrüßt die tarifliche Festlegung von Personalmindestmengen für Notaufnahmen auf der Basis der Empfehlungen der Fachgesellschaften außerordentlich und hofft darauf, dass weitere Krankenhäuser entsprechende tarifliche Regelungen einführen, um eine gute Notfallversorgung mit hoher Patientensicherheit zu gewährleisten.