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REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG: GEMEINSAMES PAPER DER DGINA MIT DEM MARBURGER BUND

20. Juni 2022| Vorstand

Lösungsvorschläge für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung und eine Integrative Notfallversorgung

(Marburger Bund und DGINA am 02.02.2022)
 
Die nachstehenden Lösungsvorschläge (Download unten) setzen zwingend eine Gesamtreform der ambulanten Notfallversorgung voraus. Deshalb appellieren der Marburger Bund und die DGINA an den Bundesgesetzgeber, den in § 120 Abs. 3b SGB V verankerten Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen, auszusetzen. Auch die verfasste Ärzteschaft hat auf ihrem 126. Deutschen Ärztetag vom 24.05. - 27.05.2022 in Bremen einen entsprechenden Appell an den Gesetzgeber beschlossen. Die Vertreter der Länder im G-BA hatten sich bereits gegen den Zeitpunkt der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens am 21. April 2022 ausgesprochen.


Nach dem derzeitigen Zeitplan wird die „Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung“ dem Plenum des G-BA bereits am 21. Juli 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden und nach Prüffrist des BMG spätestens im September 2022 in Kraft treten. Die dringend notwendige Gesamtreform der Notfallversorgung haben die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Das Reformvorhaben wird aber bis September 2022 nicht abgeschlossen sein.


Keinesfalls sollten im Bereich der Ersteinschätzung Fakten geschaffen werden, bevor ein Gesamtkonzept steht. Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, ist die Etablierung eines neuen Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung losgelöst von einem Gesamtkonzept nicht sinnvoll.