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DGINA Vorschlag zur Leistungsgruppe Notfallmedizin

28. September 2023

Vorschlag der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin - DGINA e.V. zur

Leistungsgruppe Notfallmedizin: Vorhaltekosten der Zentralen Notaufnahmen vor dem Hintergrund der Einführung einer Leistungsgruppe Notfallmedizin

Die DGINA hat sich in einer Pressemitteilung vom 28. Juni 2023 für die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin eingesetzt, um die ärztliche und pflegerische Behandlung dieser Patientinnen und Patienten in der Krankenhausplanungs- und -vergütungssystematik abzubilden. Erfreulicherweise ist die Leistungsgruppe Notfallmedizin auch weiterhin als eine von fünf Leistungsgruppen benannt, die zusätzlich zu den Nordrhein-Westfälischen Leistungsgruppen abgebildet werden soll. Die DGINA hat nun auf der Basis der Leistungsgruppen des Landes NRW einen Vorschlag zu der erforderlichen ärztlichen und pflegerischen Vorhaltung sowie zur Vorhaltung von Geräten in den verschiedenen Stufen der Notfallversorgung erstellt (Anlage1).

Der Vorschlag berücksichtigt im Besonderen den hohen Anspruch an die Patientensicherheit und einen ressourcenschonenden, sektorenunabhängigen Ansatz der Notfallversorgung. Damit dies gewährleistet ist, ist es zwingend notwendig, dass die Mittel zur Vorhaltung zweckgebunden in den zentralen Notaufnahmen eingesetzt werden und die Struktur- und Personalvorgaben überprüfbar sind.

Der folgende Vorschlag zur Ermittlung von Vorhaltekosten für die Leistungsgruppe Notfallmedizin basiert auf den Strukturvorgaben (Strukturqualität) und Personalvorgaben für die Notfallmedizin mit einem fallzahlenbasierten Ansatz. Aufgrund des fehlenden Fachabteilungsschlüssels für die Notfallmedizin schlägt die DGINA vor, für eine Übergangszeit die medianen Patientenzahlen in den G-BA Stufen „Basis“, „erweiterte“ und „umfassende“ Notfallversorgung für eine Kalkulation in einem Vollkostenansatz heranzuziehen. Zur Ermittlung der Patientenzahlen wurden die in 
Tabelle 1 (Anhang) dargestellten Daten aus wissenschaftlichen Umfragen herangezogen. Im Median werden pro Jahr etwa 20.000 Patient:innen in Häusern der Basisstufe, ca. 29.000 Patient:innen in der erweiterten und ca. 39.000 Patient:innen in der umfassenden Notfallstufe behandelt.

 Sektorenunabhängige Vorhaltung

Grundsätzlich ist die DGINA der Ansicht, dass für die Vorhaltung keine Trennung zwischen ambulant und stationär verbleibenden Patient:innen vorgenommen werden sollte. Daher erfolgt die Kalkulation primär für alle Notfälle unabhängig von deren Verbleib. Es werden die gesamten Kosten für ärztliches und nicht-ärztliches Personal sowie für die medizinische Infrastruktur einer Zentralen Notaufnahme berücksichtigt. Fallabhängige Kosten für Verbrauchsmaterial oder Medikamente sind nicht enthalten. Auch die Kosten für sonstige Diagnostik- oder Versorgungsleistungen außerhalb der ZNA (Fachkonsile, Labordiagnostik, Röntgendiagnostik) sind nicht abgebildet.  Die Vorhaltungskosten pro Haus, unterteilt nach Stufung, und die Vorhaltekosten bundesweit auf Basis der Anzahl der Notfallkrankenhäuser pro Stufe sind in Tabelle 2 (Anhang) angegeben. Die Gesamtkosten für die Leistungsgruppe Notfallmedizin betragen hiernach ca. 4,4 Mrd. € pro Jahr.

Vorhaltung nur für den stationären Anteil der Notfallversorgung

Ungefähr 60% der Patientinnen und Patienten einer zentralen Notaufnahme werden nicht stationär aufgenommen.5 Eine Trennung der personellen Vorhaltekosten in „ambulant“ und „stationär“ ist aus Sicht der DGINA nicht sinnvoll. Die Versorgung in den Notaufnahmen richtet sich nach Symptom, Dringlichkeit und Risiko, nicht nach Abrechnungszuordnungen.

Sollte es keine gemeinsame Lösung für ambulante und stationäre Patient:innen in der Vorhaltekostenfinanzierung geben, hat die DGINA den stationären Kostenanteil an den Gesamtkosten kalkuliert. Hierfür wurden die fallzahlbasierten Kosten um den Anteil der ambulanten Fälle (62%) korrigiert. Die Kosten für die verbleibenden 38% stationärer Notfälle sind jedoch deutlich höher als in der Mischpopulation aus ambulanten und stationären Fällen. In einer Pilotstudie hat die DGINA zeigen können, dass die Kosten für die stationäre Notfallbehandlung doppelt so hoch sind, wie für ambulante Fälle.4 Dieser Faktor wurde gegengerechnet. 
In Summe ergeben die Reduktion der ambulanten Fälle und die kostenintensivere Behandlung der stationären Notfälle in der ZNA ein Absenken der Kosten auf 73% des Ursprungswertes. 
In Tabelle 3 (Anhang) werden die Vorhaltekosten für dieses Szenario dargestellt, die sich 
auf 3,2 Mrd. € belaufen.

Im Downloadbereich finden Sie das vollständige Dokument zum Vorschlag der DGINA (Inkl. Kalkulationstabellen) sowie die Anlage zu den vorgeschlagenen Anforderungen in der Leistungsgruppe Notfallmedizin (Anlage 1a: vereinfachte Ansicht, Anlage 1b: Planungstabelle Land)