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Stellungnahme der DGINA zu G-BA Beschluss Ersteinschätzungsverfahren

01. August 2023

Stellungnahme der DGINA 
zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß §120 Absatz 3b SGB V 

Am 06.07.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die „Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes in der Notfallversorgung gemäß §120, Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungsrichtlinie)“ veröffentlicht.

Diese Richtlinie wurde im G-BA mit der Mehrheit der Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der drei unparteiischen Mitglieder des G-BA gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen. Die Länder haben sich gegen diesen Beschluss ausgesprochen, die Patientenvertreter enthielten sich. 
Ein Stellungnahmeverfahren, um die Expertise von Fachgesellschaften und Verbänden einzuholen, hat zu diesem letzten Entwurf nicht mehr stattgefunden.
Dies spiegelt sich deutlich in den inhaltlichen Mängeln des Beschlusses wider.

Der vorliegende Beschluss lässt viele Fragen offen und es bleibt in einigen gravierenden Punkten fraglich, ob die Richtlinie nach Inkrafttreten von den Notfallkliniken objektiv überhaupt erfüllbar ist. Obwohl der Beschluss auch positive Aspekte beinhaltet, die die DGINA ausdrücklich unterstützt, spricht sich die DGINA insgesamt gegen die Richtlinie in der vorliegenden Form aus.

Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme sn_dgina_gba072023.pdf

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  • Veröffentlicht: 01. August 2023

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